Das Bild zeigt einen Konferenztisch auf dem einzelne Papierunterlagen mit Grafiken und Text liegen. Im Fokus des Bildes ist ein Kugelschreiber in Nahaufnahme, im Hintergrund sind verschwommen die Konturen eines Computers und von Stühlen erkennbar.
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+ + + Weitere Kurzumfrage zu Auswirkungen der Corona-Pandemie + + +
Auch nach den bisher eingeleiteten Liquiditätsmaßnahmen von Bund und Freistaat wollen wir wissen, wie es Ihrem Betrieb geht. In regelmäßigen Abständen sammeln wir Ihre Einschätzungen zu den Auswirkungen der Corona-Krise. Die Ergebnisse der ersten Umfrage finden Sie hier im Downloadbereich.
Bereits aus den konstruktiven Anregungen der sich beteiligenden Betriebe konnten wir gemeinsam als Handwerk erste Forderungen durchsetzen. Wir sind der Meinung: es bedarf noch effektiverer Maßnahmen! Deshalb - Lassen Sie uns wissen, was genau Ihnen helfen würde! Beteiligen Sie sich (erneut) an der kurzen Umfrage des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, damit das Handwerk klare Forderungen gegenüber der Politik formulieren kann!

Beteiligung online: Link zur Umfrage

Die Teilnahme ist bis nächsten Samstag, 4. April, möglich. Ihre Antworten bleiben selbstverständlich anonym.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

+++ Stundung von Sozialbeiträgen +++

30.03.2020 | Der GKV-Spitzenverband hat zum Thema Stundung der Sozialversicherungsbeiträge einen FAQ-Katalog eingerichtet. Den zum heutigen Tag aktuellen FAQ-Katalog können Sie hier als PDF abrufen.
Weitere Informationen zur Pressemeldung hier.

01.04.2020 | Mit Rundschreiben vom 01.04.2020 empfiehlt der GKV-Spitzenverband den Krankenkassen bei der Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen eine "eingeschränkte Bestätigung" an. Das vollständige Rundschreiben finden Sie hier.

+++ Sachsen: Beantragung der Bundes-Soforthilfe „Zuschuss“ ab sofort möglich +++

! Derzeit kommt es aufgrund erhöhter Anfragen auf das Förderportal der SAB zu Überlastungen !
30.03.2020 | Durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Handwerksbetriebe mit bis zu 10 Beschäftigten können ab sofort die Bundes-Soforthilfe „Zuschuss“ beantragen. Antragstellung ohne Hausbank – nur elektronisch über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB)

Weitere Informationen zum Förderprogramm unter www.sab.sachsen.de

SAB- Hotline: 0351 4910-1100

Das Soforthilfe-Programm soll eine unbürokratische Auszahlung gewährleisten. Wir möchten dennoch vorsorglich hinweisen: Nehmen Sie sich Zeit bei der Antragstellung, um mögliche Rückforderungen zu vermeiden!

Handwerksbetriebe aus dem Kammerbezirk Chemnitz können sich bei Fragen und zur Unterstützung an die Betriebswirtschaftsberater der Handwerkskammer Chemnitz wenden.
Weitere Informationen unter "Finanzielle Hilfen"

+++ Frist: Stundung von Sozialabgaben  +++
Für eine Stundung der Beiträge für den Monat März ist es notwendig, dass sich die betroffenen Unternehmen bis spätestens Donnerstag, 26. März 2020 formlos unter Bezug auf Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständigen Krankenkassen wenden müssen, die ihre Sozialversicherungsbeiträge erheben.

>> Mustertext: Anschreiben wegen Stundung Sozialabgaben [*.doc]

+++ Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen kündigt die erleichterte Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen durch die Einzugsstellen (= gesetzliche Krankenkassen) an +++

25.03.2020 | Betriebe, die sich wegen der Corona-Krise in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befinden, sollen durch erleichterte Stundungsmöglichkeiten der Sozialversicherungsbeiträge entlastet werden. Vom GKV-Spitzenverband werden unter anderem folgende Maßnahmen angekündigt, um die Stundung von Beiträgen zu erleichtern:

  • Auf Antrag des Arbeitgebers können Beiträge zunächst für die Monate März bis Mai 2020 gestundet werden. Stundungen sind längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Juni 2020 zu gewähren.
  • Von der Erhebung von Säumniszuschlägen oder Mahngebühren soll abgesehen werden.
  • Eine glaubhafte Erklärung des Arbeitgebers, dass er erheblichen finanziellen Schaden durch die Pandemie, beispielsweise in Form von erheblichen Umsatzeinbußen, erlitten hat, soll in aller Regel ausreichend sein.
  • Hilfestellungen sollen auch für freiwillig in der GKV versicherte Selbstständige gelten. Bei diesen Selbstständigen ist allerdings zu prüfen, ob vor einer Stundung auch die Möglichkeit einer Beitragsermäßigung wegen eines krisenhaften Gewinneinbruchs in Betracht kommt.

Wird eine Stundung bewilligt, werden Stundungszinsen nicht berechnet. Auch einer Sicherheitsleistung bedarf es nicht.

+++ Ausgangsbeschränkung seit 23. März 2020  in Sachsen +++

Die Allgemeinverfügung mit Ausgangsbeschränkung trat am 23. März 2020, 0:00 Uhr in Kraft und gilt bis 5. April 2020 24:00 Uhr

Die vollständige Allgemeinverfügung der sächsischen Staatsregierung finden Sie hier. Wichtige FAQ zur Allgemeinverfügung oder auch ein Muster "Nachweis der Beschäftigung bei Ausgangsbeschränkung" haben wir im Download-Bereich eingestellt.

+++ 50 Milliarden Euro Soforthilfen für kleine Unternehmen vom Bund auf den Weg gebracht +++

Bundesfinanzminister Scholz und Bundeswirtschaftsminister Altmaier haben heute umfassende zusätzliche Maßnahmen mit Soforthilfen von bis zu 50 Milliarden Euro für kleine Unternehmen, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe vorgelegt. Das Gesetz soll noch diese Woche vom Bundeskabinett, Bundesrat und Bundestag beschlossen werden.

Eckpunkte „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“

+++ Sachsen hilft sofort« - Soforthilfe-Darlehen +++

20.03.2020 | 16:31: Wirtschaftsminister Martin Dulig stellt vor: »Sachsen hilft sofort« - Soforthilfe-Darlehen für sächsische Kleinstunternehmen und Freiberufler ab Montag!

Die vollständige Pressemitteilung der Staatsregierung hier.

Kurzüberblick Soforthilfe-Darlehen

+++ Auch Friseursalons müssen schließen | Dienstleistungserbringung nur ohne Publikumsverkehr +++

20.03.2020 | 16:22 Uhr: Das Sächsische Kabinett hat nunmehr weitere Verschärfungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes beschlossen! Die Allgemeinverfügung vom 18. März wird weiter konkretisiert. Zu den Geschäften und Einrichtungen, die jetzt geschlossen werden müssen, gehören nun auch Badeanstalten, Friseure, Bau- und Gartenbaumärkte.

Geschäfte, die noch öffnen dürfen, müssen die Auflagen zur Hygiene einhalten. Dazu gehören u. a. ausreichende Waschgelegenheiten und Desinfektionsmittel für das Personal, die regelmäßige Desinfektion von Einkaufswagen, Kassenbändern in kurzen Abständen, das Verbot von Selbstbedienung bei offenen Backwaren, Steuerung des Zutritts zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker dürfen ihrer Tätigkeit nur dann nachgehen, wenn diese ohne Publikumsverkehr stattfindet.

Die Allgemeinverfügungen werden morgen veröffentlicht und treten am Sonntag, 22. März 2020, 0 Uhr in Kraft

Die vollständige Pressemitteilung der Staatsregierung hier.

+++ Konkretisierung der Allgemeinverfügung SMS +++

20. März 2020: Das Sächsische Ministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat heute neue Fragen und Antworten (FAQ) zur Allgemeinverfügung erlassen. Wir bitten um Kenntnisnahme der Konkretisierungen für einige Handwerksbereiche. Auch weisen wir darauf hin, dass sich diese FAQ an die aktuellen Entwicklungen ständig anpassen.

Sie finden die aktuellen FAQ unter folgendem Link. Eine direkte Verlinkung der PDF-Datei "Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Umgang mit der Allgemeinverfügung Verbot von Veranstaltungen/Einschränkungen des öffentlichen Lebens - gültig ab 22. März 2020" ist nicht möglich, da sich der Dateinamen ständig auf Grund der Aktualität ändert.

https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html

 

Hotline des Sozialministeriums zum Umgang mit den Allgemeinverfügungen Vollzug des Infektionsschutzgesetzes:
Telefon: 0351 564-55860 (Montag bis Freitag 8 Uhr bis 17 Uhr) oder per E-Mail:

Bekanntmachung vom 18.03.2020: Allgemeinverfügung des SMS