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„Ghosting“ im Handwerk – Warum Lehrlinge nicht zum Ausbildungsbeginn erscheinen

Der Ausbildungsvertrag ist unterschrieben, der Jugendliche tritt seine Ausbildung aber nie an. "Ghosting" nennt sich dieses Nicht-Erscheinen, bei dem neue Mitarbeiter oder künftige Azubis trotz Vertrag wortlos verschwinden. In einem DHZ Beitrag vom 22. August 2023 wird auf diese Problematik näher eingegangen.

 

25.08.2023