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Erhöhung der Mautsätze der Bundesfernstraßenmaut

Die mit Magazin-Beitrag vom 22.11.2023 angekündigte Anhebung der Mautsätze für die bisher schon in die Bundesfernstraßenmaut eingezogenen Fahrzeuggruppen (mit mindestens 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht) auf Autobahnen und Bundesstraßen ist durch Beschluss von Bundestag und Bundesrat mittlerweile umgesetzt. Die Veröffentlichung der Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes im Bundesgesetzblatt erfolgte am 13.12.2022.

Eine durch das Wegekostengutachten erforderliche Senkung der Mautsatz-Anteile für Infrastrukturnutzung (für bestimmte Gewichtsklassen) wird dabei durch die zusätzliche Einführung „externer Kosten“ und die damit steigenden Sätze für Lärmbelastung und Luftverschmutzung überkompensiert. Die Steigerungen betreffen vor allem Fahrzeuge mit älteren Euro-Normen stärker.

So steigt die Gesamtmaut z.B. für ein Fahrzeug mit Euro VI im Bereich 7,5 bis unter 12 Tonnen von 0,079 Euro auf 0,098 Euro pro km. Für ein Fahrzeug mit Euro IV im Bereich 7,5 bis unter 12 Tonnen steigt die Gesamtmaut von 0,101 Euro auf 0,142 Euro pro km. Die Mauttarife im Einzelnen (nach Gewichts- und Schadstoffklassen) können Sie auf der Seite von TollCollect abrufen.

Weitere Hinweise zur Maut finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Güterverkehr. (Die Mautsatztabelle ist zum heutigen Tag jedoch noch nicht aktualisiert.)

Ansprechpartnerin in der Handwerkskammer Chemnitz:
Rechtsberaterin Silvia Nestler

0371 / 5364-245

16.12.2022