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Veröffentlichung der Vierten Verordnung zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns (MiLoV4)

Die schrittweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns tritt am 01.01.2024 in Kraft. Die Verordnung zur Anhebung des Mindestlohns setzt den Beschluss der Mindestlohnkommission vom 26.06.2023 rechtsverbindlich um.

Die MiLoV4 ist im Bundesgesetzblatt BGBl. 2023 I Nr. 321 vom 29.11.2023 veröffentlicht worden. Sie tritt zum 01.01.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die MiLoV3 vom 13.11.2020 außer Kraft.

Mit der MiLoV4 wird der gesetzliche Mindestlohnin zwei Schritten angehoben:

  • zum 01.01.2024 auf 12,41 € brutto je Zeitstunde und
  • zum 01.01.2025 auf 12,82 € brutto je Zeitstunde.

05.12.2023